Prüfbericht für die Ausländer­behörde

Die Ausländerbehörde hat einen Prüfbericht von dir angefordert? Das kommt regelmäßig vor, wenn du oder dein Ehepartner selbständig ist und dafür die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden soll. Erfahre hier mehr über einen Prüfungsbericht und wie Thema-erledigt.de dir dabei weiterhelfen kann.

Hintergründe

Ein Prüfbericht dient der Ausländerbehörde als Nachweis, dass deine selbständige Tätigkeit genügend Einkommen erzielt, um deinen Lebensunterhalt und gegebenenfalls den deiner Familie dauerhaft zu sichern. Er sollte von einer fachkundigen Stelle erstellt werden, also z.B. durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Fachanwalt für Steuerrecht. Ein eigenständig verfasster Bericht wird meist nicht anerkannt.

Die Behörde fordert einen solchen Bericht typischerweise in folgenden Fällen an:

  • Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • Familiennachzug, wenn der Lebensunterhalt für Ehepartner oder Kinder gesichert sein muss
  • Verleihung der Staatsbürgerschaft

Inhaltlich werden darin meist Angaben zu Umsatz, Gewinn, laufenden Kosten und privaten Lebenshaltungsausgaben verlangt. Grundlage bilden aktuelle Steuerunterlagen, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.

Prüfungsbericht erhalten

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Unverbindliche Anfrage für Prüfbericht

Bitte beschreibe kurz deine Situation und wofür du der Prüfbericht benötigst.

Optional, falls du schon eine Datei mitschicken willst.

Damit erfüllst du die Anforderung der Ausländerbehörde, einen Prüfbericht vorzulegen.