Untätigkeits­klage für laufendes Einbürgerungs­verfahren

Du hast dein Einbürgerungsverfahren schon gestartet und wartest vergeblich auf eine Rückmeldung von der Ausländerbehörde? Das passiert leider häufig, kann aber mit einer Untätigkeitsklage deutlich beschleunigt werden. Hier kann dir Thema-erledigt.de weiterhelfen: wir leiten deine Anfrage an einen erfahrenen Rechtsanwalt weiter, den wir aufgrund sehr guter Bewertungen und persönlicher Erfahrung empfehlen können.

Ablauf und Kosten

Eine Untätigkeitsklage ist möglich, wenn die Behörde ohne nachvollziehbaren Grund mehr als drei Monate lang keine Entscheidung zu deinem Einbürgerungsantrag trifft. Mit der Klage erreichst du, dass die Behörde endlich tätig wird und deinen Antrag bearbeitet - natürlich ohne Garantie auf Einbürgerung. Eventuell fehlende Dokumente werden bei Bedarf noch angefordert.

Nach dem Einreichen der Klage starten viele Behörden relativ schnell mit der Bearbeitung deines Antrags, um das Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die voraussichtliche Dauer hängt dabei von deinem Bundesland und der Auslastung der Behörde ab.

Die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten (sofern das Verfahren überhaupt anfängt) sind am Anfang zu bezahlen und liegen meist jeweils im dreistelligen Bereich. Diese werden später komplett erstattet, sofern die Behörde tatsächlich ohne sachlichen Grund untätig war - unabhängig vom Ausgang deines Einbürgerungsantrags.

Deine Untätigkeitsklage starten

Thema-erledigt.de bietet selbst keine Rechtsberatung, aber kann dein Anliegen unverbindlich an einen erfahrenen Anwalt weiterleiten. Dieser klärt mit dir alle offenen Fragen und informiert dich über die Kosten und voraussichtliche Dauer, mit der in deinem individuellen Fall zu rechnen wäre.

Unverbindliche Anfrage zur Untätigkeitsklage

Bitte beschreibe kurz dein laufendes Einbürgerungsverfahren.

Optional, falls du schon eine Datei mitschicken willst.

Der Rechtsanwalt wird schnellstmöglich mit allen weiteren Details auf deine Anfrage antworten.