Prüfungsbericht für die Ausländer­behörde

Die Ausländerbehörde hat einen Prüfungsbericht von dir angefordert? Das kommt regelmäßig vor, wenn du oder dein Ehepartner selbständig ist und dafür die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden soll. Erfahre hier mehr über einen Prüfbericht und wie Thema-erledigt.de dir dabei weiterhelfen kann.

Hintergründe

Ein Prüfungsbericht dient der Ausländerbehörde als Nachweis, dass deine selbständige Tätigkeit genügend Einkommen erzielt, um deinen Lebensunterhalt und gegebenenfalls den deiner Familie dauerhaft zu sichern.

Ob ein Bericht nötig ist, hängt vom konkreten Verfahren ab. Bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Berlin benötigen Freiberufler ausdrücklich keinen Prüfungsbericht. Stattdessen verlangt das LEA unter anderem den letzten Steuerbescheid, eine Netto-Gewinn-Ermittlung eines Steuerberaters und Kontoauszüge der letzten sechs Monate.

In anderen Fällen fordert die Behörde einen Prüfungsbericht an, um Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu prüfen. Dazu zählen je nach Behörde und Verfahren:

  • Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für Selbständige
  • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • Verleihung der Staatsbürgerschaft

Inhaltlich werden darin meist Angaben zu Umsatz, Gewinn, laufenden Kosten und privaten Lebenshaltungsausgaben verlangt. Grundlage bilden aktuelle Steuerunterlagen, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.

Prüfungsbericht erhalten

Du verfügst über keinen Steuerberater oder dieser erscheint dir sehr teuer? Erhalte jetzt dein unverbindliches Angebot über Thema-erledigt.de: wir leiten dein Anliegen an einen Fachanwalt für Steuerrecht weiter, der sich direkt mit dir in Verbindung setzt. Preislich liegen vergleichbare Angebote meist bei ca. 400€ für solche Anfragen.

Unverbindliche Anfrage für Prüfbericht

Bitte beschreibe kurz deine Situation und wofür du den Prüfbericht benötigst.

Datenschutz

Damit erfüllst du die Anforderung der Ausländerbehörde, einen Prüfungsbericht vorzulegen.